Richtiges Verhalten bei einem SterbefallSo schwer es den Hinterbliebenen auch in der Trauer fällt, es sind bei einem Todesfall einige wichtige Dinge zu erledigen. Hierbei kann ein vertrauenswürdiges Bestattungsinstitut hilfreich zur Seite stehen.
Die nachfolgende Checkliste soll helfen, damit die nötigen Dinge auch unter dem Leidensdruck der Trauer zügig und richtig erledigt werden können.
Folgendes muss durch die Hinterbliebenen erledigt werden:Benachrichtigung des Arztes, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Unbedingt einen Todesbescheinigung vom untersuchenden Arzt oder einen Leichenschauschein und einige beglaubigte Kopien ausstellen lassen.
Die Versorgung der Haustiere des Verstorbenen sicherstellen.
Die Benachrichtigen weiterer Angehörige und Freunde des Verstorbenen vornehmen.
Die Wohnung, Telefon, Zeitung, Mitgliedschaften und andere laufende Verpflichtungen des Verstorbenen kündigen und Gas und Wasser abstellen.
Eventuell einen Rechtsanwalt und den Steuerberater einschalten.
Die Daueraufträge des Verstorbenen bei Banken/Sparkassen sofort ändern und Kreditgeber über den Tod des Verstorbenen informieren.
Rechtzeitig um die eigene und passende Trauerkleidung kümmern.
Folgendes kann durch ein vertrauenswürdiges Bestattungsinstitut erledigt werden:Die Überführung des Leichnams muss eventuell veranlasst werden.
Beim Standesamt des Sterbeorts muss eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Grabstätte muss getroffen werden. Ein vertrauenswürdiges Bestattungsinstitut kann hier beratend helfen.
Der Termin für die Trauerfeier muss bei der Stadt oder Kirche angemeldet werden.
Für die Trauerfeier muss rechtzeitig die musikalische Begleitung bestellt werden.
Die Dekoratione mit Blumen, Kerzenbeleuchtung, Kränzen und die Sargbinde für die Trauerfeier in der Kapelle muss rechtzeitig bestellt werden.
Die Adressen und Anschriften der Trauergäste müssen zusammengestellt und die Trauerbriefe bzw. Trauereinladungen und Danksagungen rechtzeitig bestellt werden.
Die Sterbe-, Familienanzeige und der Nachruf müssen rechtzeitig bei der Zeitung bestellt werden.
Der geistigen Beistand, dem Pfarrer oder dem Grabredner, muss rechtzeitig der Termin für die Trauerfeier mitgeteilt werden.
Das Catering oder die Räumlichkeiten für das Trauermahl oder den Trauerkaffee nach der Trauerfeier oder der Beerdigung in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte muss rechtzeitig bestellt werden.
Die Krankenkasse und ggf. berufsständische Organisationen müssen über den Todesfall informiert werden, damit eine Abrechnung und Kündigung der Verträge erfolgen kann.
Die Versicherungen und Sterbekassen des Verstorbenen müssen über dessen Todesfall informiert werden, damit eine Abrechnung und Kündigung der Verträge erfolgen kann.
Das Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) muss bei der Rentenversicherungsstelle beantragen.
Die Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle, in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig, muss beantragt werden.
Den Erbschein beantragen und das Testament, eventuell bei einem Notar, eröffnen lassen.
Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen.
Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Ein vertrauenswürdiges Bestattungsinstitut wird hier bei auftretenden Fragen gerne weiterhelfen.